Das Land NRW hat eine aktualisierte Coronaschutzverordnung herausgegeben. Die seitens des Landes angekündigten Lockerungen sind für die Kirchengemeinden mit zusätzlichen Auflagen verbunden. Hierbei geht es insbesondere um die sogenannte „Rückverfolgbarkeit“. Wir sind damit verpflichtet auch für Gottesdienste die „Rückverfolgbarkeit“ der Mitfeiernden sicherzustellen. Mehr dazu in dem Schreiben von Pfr. Thomas Diedershagen und im Brief des Generalvikars.
Die Auflage zur „Rückverfolgbarkeit“ gilt für Gottesdienste in geschlossenen Räumen und nicht für Freiluftgottesdienste und damit auch nicht für die etwaigen Fronleichnamsgottesdienste im Freien. Sie gilt ebenso wenig für Beerdigungen, die (nur) im Freien stattfinden.
Jeder Besucher trägt bei der Teilnahme an einem Gottesdienst seine Kontaktdaten auf einem eigenen Formular ein. Die Formulare in DIN A6 Format liegen seit Sonntag in den Kirchen aus oder können hier auf der Homepage heruntergeladen werden. Sie können das Formular gerne schon zu Hause ausfüllen und zum Gottesdienst mitbringen. Ansonsten muss das Formular vor Gottesdienstbeginn in der Kirche ausgefüllt werden. Anschließend werden die Zettel gesammelt und vier Wochen aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Formulare vernichtet.
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zur "Rückverfolgbarkeit".